3x10 Gebote
für die Unterbringung und Wartung von Motorspritzen
A. Alarmbereitschaft
1. Motorspritzen in allen Teilen stets sauber halten und gegen Verschmutzung schützen. Pumpe, Saug und Druckanschlüsse wasserfrei (trocken) halten
2. Kühler mit sauberem Wasser füllen.
3. Brennstoff und Ölbehälter stets gefüllt halten. Nur bestes Öl verwenden und rechtzeitig erneuern. Fettbüchse mit Fett füllen. Nur vorgeschriebene Zündkerzen verwenden.
4. Reservekanne mit Brennstoff, Öl und Fett bereithalten.
5. Schlauchhaspel mit guten, sauberen und trockenen Schläuchen bewickeln.
6. Wöchentlich 2 mal Motor in Betrieb setzen.
7. Monatlich 2 mal Trockensaugprobe der Pumpe durchführen.
8. Monatlich 1 mal Akkumulator nachprüfen und aufladen lassen.
9. Mindestens monatlich 1 mal eine nasse Prüfung der Spritze vornehmen, dabei darauf achten, daß Stopfbüchsen dicht halten, aber nicht übermäßig angezogen sind. Alte und hart gewordene Stopfbüchsenpackungen erneuern.
10. Tore auflassen beim arbeiten des Motors im Gerätehaus. (Auspuffgase giftig!)
B. Alarm und Brandstelle
1. Vorsichtig nicht übertrieben schnell fahren (nicht über 45 kmh. Besten Weg zur Brandstelle vorher überlegen. Fahrzeug nicht überlasten.
2. Anhängespritze so am Vorspannwagen befestigen, daß sicheres fahren auch in Kurven gewährleistet ist.
3. So nahe wie möglich an die Wasserstelle heranfahren. Spritze nicht schief stellen, weil sonst Schmierung nicht fachgemäß arbeitet.
4. Räder und Bodenstützen der Spritze so stellen, daß im laufe der Arbeit ein einsinken nich stattfinden kann (nötigenfalls Bretterunterlage).
5. Verschraubungen der Saugschläuche gut festziehen, diese durch Leinen vom Zug entlasten. Saugkorb nicht in Sand oder Schlamm legen.
6. Vor Beginn des Ansaugens prüfen, ob alle Hähne und Druckschieber geschlossen sind. Beim ansaugen Motor langsam laufen lassen. Sobald Pumpe unter Druck, Druckschieber langsam öffnen. Erst wenn Druckschläuche mit Wasser gefüllt, Druck erhöhen und nur im Sonderfall über 6 Atm steigern.
7. Meßinstrumente, Ölstand, Stopfbüchsen während der Arbeit beobachten. Staufferbüchsen nach Bedarf füllen.
8. Nach den Löscharbeit Motor abstellen, Brennstoffhahn schließen, alles Wasser aus Pumpe ablassen.
9. Nach der Löscharbeit im Gerätehaus Motorspritze gründlich säubern, Benzin, Öl und Kühlwasser auffüllen, Schlauchhaspeln mit trocknen Schläuchen bewickeln.
10. Nach jedem Arbeiten an Brandstellen Trockensaugprobe vornehmen.
C. Frostgefahr
1. Fenster und Türen des Gerätehauses gut abdichten. Motor, Kühler und Pumpe schützen durch Abdeckung mit dichten wollenen Decken, anwärmen durch explosionssichere Heizvorrichtungen. Einstellen in einen wärmehaltenden Holzverschlag. Wenn trotzdem Frostgefahr besteht, Kühlwasser ablassen, Hähne und Schieber offen lassen. An der Motorspritze Schild anhängen mit Aufschrift "Kühlwasser abgelassen".
2. Motor täglich in Betrieb setzen.
3. Nur gutes Winteröl (leichtflüssig) verwenden. Nur unschädliche frostschützende Zusätze zum Kühlwasser benutzen.
4. Vor dem Ausrücken, falls Kühlwasser abgelassen war, Kühler mit nicht zu heißem Wasser langsam auffüllen. Einspritzen von Benzin in die Kompressionshähne. Motor mit Hand anwerfen, Anlasser nicht benutzen, Gashebel einstellen, Motor während der Fahrt zur Brandstelle langsam laufen lassen.
5. Auf vereisten und verschneiten Wegen Vorspannwagen nötigenfalls mit Schneeketten oder vergl. fahren.
6. Auf der Brandstelle Spritze auf Eisdecke zur Wasserentnahme (Teich,See oder vergl.) nur dann aufstellen, wenn Eisdecke stark genug ist. Räder und Stützen gegen gleiten sichern.
7. Wasserbewegung niemals auf längere Zeit in Pumpe und Schläuchen unterbrechen.
8. Motor erst nach Beendigung der Löscharbeit abstellen, wenn bei starkem Frost auf dem Rückweg Gefahr des einfrierens besteht, erst im Gerätehaus abstellen.
9. Nach der Löscharbeit bzw. nach abstellen des Motors und der Pumpe im Gerätehaus Pumpe, Motor und Kühler entwässern, abfließen des Wassers aus sämtlichen Hähnen beobachten, verstopfte Hähne mit Draht durchstoßen oder sofort abschrauben und in Ordnung bringen. Dann Motor noch einige Umdrehungen machen lassen, damit letztes Wasser herausgeschleudert wird.
10. Im Gerätehaus sämtliche Entwässerungs-, Saug- und Druckstutzen offen halten.
Berlin,den 6. April 1940